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   BGH, 08.03.1955 - 2 StR 522/54   

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https://dejure.org/1955,4424
BGH, 08.03.1955 - 2 StR 522/54 (https://dejure.org/1955,4424)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1955 - 2 StR 522/54 (https://dejure.org/1955,4424)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1955 - 2 StR 522/54 (https://dejure.org/1955,4424)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 109/54
    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - 2 StR 522/54
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung für einen Teil der Strafe scheidet dabei aus (BGHSt 6, 163).
  • BGH, 05.05.1955 - 4 StR 119/55

    Rechtsmittel

    Wenn die Strafkammer, was sich nach den Urteilsgründen nicht ausschliessen lässt, die Strafaussetzung etwa deshalb versagt hätte, weil der Angeklagte voraussichtlich doch nur einen Teil der Strafe zu verbüssen haben werde, so hätte sie Sinn und Zweck des § 23 StGB verkannt (BGH 2 StR 522/54 vom 8. März 1955).

    Bei der erneuten Entscheidung wird die Strafkammer unter Berücksichtigung der erörterten Gesichtspunkte auf die Persönlichkeit des Täters und die Umstände der Tat einzugehen und sie gegenüber den Belangen der Allgemeinheit abzuwägen haben (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [302]; BGH NJW 1955, 30 Nr. 18; BGH 2 StR 522/54 vom 8. März 1955 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt).

  • BGH, 17.08.1955 - 2 StR 199/55

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre es verfehlt, wenn die Strafkammer eine Strafaussetzung zur Bewährung deshalb versagt hätte, weil sie es für wahrscheinlich hielt, dass nach, teilweiser Verbüssung der Strafrest im Gnadenwege erlassen oder der Verurteilte nach § 26 StGB bedingt entlassen werde (Urteil des erkennenden Senats, 2 StR 522/54 vom 8. März 1955 in DRiZ 1955. Rechtsprechung. Beilage zu Heft 7 Nr. 427).
  • BGH, 02.02.1956 - 4 StR 17/56

    Rechtsmittel

    Sollte die Strafkammer mit dem Satz, daß es geboten sei, wenigstens einen erheblichen Teil der Strafe zu vollstrecken, von vornherein nur die Teilvollstreckung der Freiheitsstrafe in Aussicht genommen haben, so würde sie möglicherweise das gesetzgeberische Ziel des § 23 StGB verkannt haben (2 StR 522/54 vom 8. März 1955 = LM Nr. 24 zu § 23 StGB; BGHSt 6, 163).
  • BGH, 15.09.1955 - 1 StR 327/55

    Rechtsmittel

    Die Beschränkung ist zulässig (BGH 1 StR 436/54 vom 1. Februar 1955;2 StR 522/54 vom 8. März 1955;3 StR 523/54 vom 25. November 1954).
  • BGH, 06.10.1955 - 4 StR 315/55

    Rechtsmittel

    Auch der Satz, daß die Strafe mindestens teilweise vollstreckt werden müsse, deutet - wie der erkennende Senat in derEntscheidung vom 5. Mai 1955 (4 StR 119/55; vgl auch 2 StR 522/54 vom 8. März 1955) ausgeführt hat - darauf hin, daß sich der Tatrichter des oben dargelegten gesetzgeberischen Zieles nicht genügend bewußt gewesen ist.
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